Selbstreflexion &

Energiearbeit

 
Ich bin noch kein Mitglied des Dachverband Geistiges Heilen e. V. (DGH), aber die Anwendung des Verhaltenskodex ist für mich selbstverständlich.

Verhaltenskodex für praktizierende Mitglieder des DGH

I. Grundregeln im Umgang mit Klienten

  1. Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu beginnen oder fortzusetzen.

  1. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten bewußt in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.

  1. Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung.

  1. Ich präsentiere mich nicht als "Wunderheiler".

  1. Ich ermahne meine Klienten, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf mich zu setzen.

  1. a) Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klienten mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen.

b) Ich benehme mich stets angemessen und ohne Zudringlichkeit, insbesondere ohne sexuelle Belästigung des Klienten.

  1. Ich kläre Klienten darüber auf, daß meine Tätigkeit der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte dient und nicht die Tätigkeit des Arztes/Heilpraktikers ersetzt. Darauf weise ich entweder durch einen in der Praxis gut sichtbaren Aushang hin oder vor der Behandlung durch Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen hat. Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muß der Klient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden.

 

II. Richtlinien für Honorare

  1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten.

  1. Die vom DGH empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet.

Im allgemeinen soll nur die für die Sitzung aufgewendete Zeit abgerechnet werden. Dabei soll der Höchstbetrag von € 80,- pro 60 Minuten in der Regel nicht überschritten werden.

  1. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen.

  1. Ich verlange niemals Vorkasse.

 

III. Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen

  1. Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen.

  1. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Medikamente (auch Bachblüten, Tees usw.) werden weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht. Ich weise darauf hin, daß die medizinische Betreuung weiterhin in die Hand des Arztes/Heilpraktikers gehört; d.h. daß ich auch nicht abrate von: Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen.

  1. Ich verwende keine irreführenden Titel und Berufsbezeichnungen.

 

IV. Toleranz

Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage arbeiten als ich.

 

V. Werbung

Jedwede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und sollte in erster Linie der Information der Klienten dienen.

 

VI. Schweigepflicht

Alle mir von Klienten anvertrauten persönlichen Informationen behandle ich streng vertraulich.

 

VII. Auskunftspflicht

Im Rahmen der Schweigepflicht bin ich bereit, der Ethikkommission des DGH alle Details meiner Tätigkeit offenzulegen.

 

VIII. Unterstützung der Ethik-Kommission

Wenn mir Verstöße gegen den Verhaltenskodex bekannt werden, weise ich den betreffenden Heiler in angemessener Form darauf hin. In solchen Fällen kann ich aber auch die "Ethik-Kommission" um Hilfe und/oder Unterstützung bitten.

Dieser Kodex samt Erläuterungen wurde vom Vorstand des DGH am 24.9.1995 beschlossen und am 14.2.1998 sowie am 8.5.2004 geändert. Sie sollen in regelmäßigen Abständen neu diskutiert und gegebenenfalls modifiziert werden.

Copyright © 1996 DGH e.V.

Stand: 05.03.2007
 
Der Komplette Wortlauf mit Kommentaren kann auf der Seite des Dachverband Geistiges Heilen e. V. (DGH)  DGH Download-Bereich  herunter geladen werden.